Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Definitionen und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
• Physix Photonics b.v.: eine private Gesellschaft nach niederländischem Recht, Handelsregisternummer 09032574, USt-IdNr. NL 8133 45 510 B 01,
mit Sitz in Typograaf 8, 6921 VB Duiven, Niederlande (nachfolgend „Physix Photonics“);

• Vertragspartner: jede juristische oder natürliche Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt;

• Kunde: jeder Vertragspartner, der mit Physix Photonics in einem Vertragsverhältnis steht, insbesondere aufgrund eines Kaufvertrags,
sowie jeder Vertragspartner, der eine andere Art von Vertrag mit Physix Photonics abschließen möchte.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und alle daraus resultierenden Verpflichtungen von Physix Photonics gegenüber Kunden.

Soweit der Kunde weitere Produkte oder Dienstleistungen bestellt, für die gesonderte Geschäftsbedingungen gelten, gelten diese ebenfalls für den Vertrag zwischen dem Kunden und Physix Photonics.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Angebote an und Verträge mit natürlichen Personen, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln.

4. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Physix Photonics und dem Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und gelten nur für den jeweiligen Vertrag, auf den sich die Abweichungen beziehen.

5. Legt der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Vertrag mit Physix Photonics vor oder verweist er darauf, so gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Physix Photonics nicht. Es haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Physix Photonics Vorrang, sofern nicht zuvor ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden vorab mitgeteilt und können jederzeit über die Website eingesehen und dort auch als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Anfrage kostenlos zugesandt. 7. Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in weiteren Vereinbarungen mit Physix Photonics festgelegten Bestimmungen gelten auch für von Physix Photonics beauftragte Vermittler und sonstige Dritte.

Artikel 2 – Angebote
1. Alle Angebote von Physix Photonics sind freibleibend und können jederzeit widerrufen werden, auch wenn sie eine Annahmefrist enthalten. Angebote können von Physix Photonics innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang der Annahme schriftlich widerrufen werden. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen den Parteien zustande. 2. Angebote können nur schriftlich angenommen werden (auch per Fax oder elektronisch).
3. Die vorstehenden Ausführungen unter den Absätzen 1 bis 3 gelten auch für von Physix Photonics zu berechnende Zusatzarbeiten, einschließlich Installationsarbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit und der Erbringung zusätzlicher Leistungen. Geringere Arbeitsleistungen bedürfen in jedem Fall einer schriftlichen Vereinbarung.
4. Informationen in Werbematerialien im weitesten Sinne, wie z. B. Kataloge, Websites Dritter usw., sind für Physix Photonics nicht verbindlich.
5. Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 3 und sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Angaben zu Größen, Gewichten und anderen Daten so genau wie möglich.
6. Physix Photonics übernimmt keine Verantwortung für optische/mechanische Konstruktionen.

Artikel 3 – Preise
1. Alle von Physix Photonics verwendeten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots bekannten preisbestimmenden Faktoren.
2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die von Physix Photonics angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich stets exklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten.

3. Physix Photonics ist berechtigt, die Preise oder Teile davon für noch nicht gelieferte und/oder unbezahlte Waren oder Dienstleistungen an Änderungen preisbestimmender Faktoren wie Rohstoffpreise, Löhne, Steuern, Produktionskosten, Wechselkurse usw. anzupassen.

4. Physix Photonics ist jederzeit berechtigt, die Preise unverzüglich anzupassen, wenn ein gesetzlicher preisbestimmender Faktor dies erfordert.

Artikel 4 – Zahlung
1. Physix Photonics ist jederzeit berechtigt, vom Kunden Gewissheit über die korrekte und fristgerechte Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.

2. Erfolgt die Lieferung in Teilmengen, kann Physix Photonics jede Teilmenge separat in Rechnung stellen, sofern nicht schriftlich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart wurde.

3. Physix Photonics ist außerdem berechtigt, die Kosten für vereinbarte Zusatzarbeiten gemäß Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung zu stellen.

4. Die Zahlungsbedingung ist Nettozahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, gerät er in Verzug und ist – ohne Mahnung – verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro angefangenem Monat ab Rechnungsdatum auf den ausstehenden Betrag, mindestens jedoch 50 €, zu zahlen. Dies gilt unbeschadet der Rechte von Physix Photonics.

6. Im Falle des Zahlungsverzugs trägt der Kunde sämtliche gerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Inkassokosten, die Physix Photonics zur Erfüllung der Verpflichtung des Kunden entstehen. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen 15 % des vom Kunden geschuldeten Betrags, einschließlich der oben genannten Zinsen, mindestens jedoch 250 €.
7. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Physix Photonics berechtigt, die Vertragserfüllung und alle damit verbundenen Verträge auszusetzen oder zu beenden.

8. Alle Zahlungen sind auf ein von Physix Photonics in den Niederlanden zu richtendes Bankkonto zu leisten.

9. Zahlungen des Kunden dienen stets der Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend der ältesten überfälligen Rechnungen, selbst wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

10. Eine Begleichung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn Physix Photonics die Gegenforderung schriftlich und bedingungslos anerkannt hat.

11. Zahlungen des Kunden an Physix Photonics erfolgen elektronisch, einschließlich über das Internet und per Kreditkarte, auf Risiko des Kunden. Physix Photonics haftet nicht für Schäden des Kunden im Zusammenhang mit oder als Folge von Zahlungen auf elektronischem Wege, über das Internet oder per Kreditkarte. Die Übermittlung von Kreditkartendaten durch den Kunden an Physix Photonics über das Internet oder auf anderem Wege erfolgt auf eigenes Risiko.

12. Physix Photonics behält sich das Recht vor, bei neu registrierten Unternehmen eine Anzahlung von 50 bis 100 % zu verlangen.

Artikel 5 – Lieferung
1. Lieferort ist in allen Fällen – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – der vom Kunden bei der Bestellung angegebene Geschäftssitz oder die vertraglich vereinbarte Niederlassung.

2. Die Angabe von Lieferzeiten in Angeboten, Auftragsbestätigungen und/oder Verträgen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und wird nach Möglichkeit berücksichtigt, stellt jedoch keine verbindliche Frist dar. 3. Die Artikel werden speziell nach Kundenspezifikation gefertigt. Physix Photonics behält sich das Recht vor, die bestellten Mengen
bis maximal 10 % zu erhöhen oder zu verringern und diese Abweichung gegebenenfalls aus produktionstechnischen Gründen direkt an den Kunden weiterzugeben.

Artikel 6 – Garantien des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, Physix Photonics die Durchführung der Lieferung zu ermöglichen.

2. Der Kunde garantiert auf eigene Kosten und Gefahr, dass:
a. Physix Photonics die für die Durchführung notwendige Unterstützung erhält;

b. die bestellten Artikel oder Dienstleistungen abgenommen werden;

c. die Lieferung unter normalen Arbeitsbedingungen während der üblichen Arbeitszeiten von 8:00 bis 16:30 Uhr erfolgen kann;

3. Wurden dem Kunden die bestellten Artikel oder Dienstleistungen zur Lieferung angeboten, die Lieferung jedoch aufgrund der Nichterfüllung einer der in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten Verpflichtungen durch den Kunden nicht möglich, gilt die Annahme als verweigert.

Ab diesem Zeitpunkt befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung seitens Physix Photonics im Rechtsverzug. Der Tag der Annahmeverweigerung gilt als Lieferdatum der bestellten Waren oder Dienstleistungen. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde gemäß Artikel 7 auch das Risiko für die Ware.
4. Unbeschadet der Zahlungspflicht ist der Kunde im Fall des Absatzes 3 verpflichtet, Physix Photonics den durch die Annahmeverweigerung entstandenen Schaden zu ersetzen; dies umfasst die Lager- und Transportkosten, wobei letztere den ortsüblichen Tarifen entsprechen.

Artikel 7 – Gefahrenübergang
1. Ungeachtet der zwischen Physix Photonics und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen zu Transport- und Versicherungskosten bleiben die Güter bis zur tatsächlichen Übergabe an den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten, die Gefahr bei Physix Photonics,
bzw. bis zur tatsächlichen Übergabe, unter
Unterzeichnung von Lieferscheinen, Checklisten und/oder Packlisten oder gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen (INCO-Terms),
2. Sobald die Güter gemäß Absatz 1 in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten übergegangen sind, ist der Kunde verpflichtet, diese Güter angemessen gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung usw. zu versichern.

Artikel 8 – Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an den von Physix Photonics an den Kunden gelieferten Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser alle Verpflichtungen von Physix Photonics aus den Kaufverträgen mit dem Kunden sowie den in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen oder Arbeiten erfüllt hat.

2. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 1 ist der Kunde berechtigt, die von Physix Photonics erhaltenen Gegenstände im Rahmen seiner ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit zu verwenden.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in irgendeiner Weise zu belasten, zu verpfänden, zu übertragen, zu verleihen oder anderweitig zu übergeben. Auch Änderungen am Produkt sind dem Kunden untersagt.

Artikel 9 – Garantie
1. Physix Photonics gewährt auf alle Komponenten und/oder optischen Systeme eine Garantie von zwei (2) Jahren. Lediglich bei Oberflächen- und/oder Beschichtungsfehlern beträgt die Garantie maximal zwei Wochen ab dem Datum des Wareneingangs beim Kunden.

2. Sollte ein Produkt innerhalb der Garantiezeit nicht oder nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, muss der Kunde dies Physix Photonics unverzüglich schriftlich melden.

Für die Rücksendung des Produkts muss der Kunde die Rücksendeanweisungen von Physix Photonics abwarten.

3. Jegliche Defekte an den Komponenten und/oder dem optischen System, die bei normalem und sachgemäßem Gebrauch gemäß dem Verwendungszweck der Produkte auftreten, werden von Physix Photonics auf schriftlichen Antrag des Kunden innerhalb der Garantiezeit kostenlos repariert oder ersetzt.

4. Unter denselben Bedingungen gewährt Physix Photonics eine zweijährige Garantie auf reparierte oder ersetzte Komponenten oder optische Systeme. In diesem Fall trägt Physix Photonics die Transportkosten; der Kunde muss jedoch die Versandbestimmungen sorgfältig beachten.

5. Die Garantie erlischt bei normalem Verschleiß oder wenn der Schaden oder Defekt offensichtlich auf Folgendes zurückzuführen ist:

• fahrlässige Wartung, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;

• unsachgemäße Verwendung oder Handhabung der Komponenten und/oder optischen Systeme. • Einwirkung von Feuchtigkeit, extremer Hitze, Kälte oder Trockenheit auf Komponenten und/oder optische Systeme;

• Reparaturversuche durch den Kunden oder Dritte oder wenn der Kunde Physix Photonics nicht ausreichend Gelegenheit zur rechtzeitigen Behebung des Mangels gibt;

• Äußere Einflüsse (wie Feuer, Überschwemmung, Wasserschaden, Blitzschlag, Naturkatastrophen usw.);

6. Physix Photonics haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch die Verwendung eines von Physix Photonics gelieferten Produkts entstehen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden direkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Physix Photonics verursacht wurde.

7. (In)direkte Kosten oder Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch die (vorübergehende) Nichtbenutzung eines defekten Produkts entstehen, sind nicht erstattungsfähig.

8. Auch nach Ablauf der Garantiezeit können von Physix Photonics gelieferte Produkte zur Reparatur angeboten werden. In diesem Fall erhält der Kunde vorab eine Kostenaufstellung. Wenn der Kunde beschließt, den Artikel nicht reparieren zu lassen, gehen die Kosten für die Spezifikationen zu seinen Lasten.

Artikel 10 – Reklamationen
1. Der Kunde hat die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen unverzüglich nach der Lieferung auf Vertragskonformität zu prüfen.

2. Der Kunde kann sich nicht auf Vertragswidrigkeiten berufen, wenn er diese Prüfung unterlässt oder Physix Photonics nicht innerhalb der unten genannten Frist schriftlich über Mängel informiert.

3. Sichtbare Mängel sind Physix Photonics innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung bzw. Erbringung der jeweiligen Dienstleistung schriftlich anzuzeigen. Nur für Oberflächen- und/oder Beschichtungsfehler beträgt die Gewährleistung maximal zwei Wochen ab Eingang beim Kunden.

4. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch drei Monate nach Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung, schriftlich anzuzeigen.

5. Reklamationen dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung von Physix Photonics an diese zurückgesendet werden. Rücksendungen müssen in der Originalverpackung erfolgen. Rücksendungen erfolgen in jedem Fall frachtfrei.
6. Sofern die Reklamation nach Ansicht von Physix Photonics berechtigt und ordnungsgemäß eingereicht wurde, ist Physix Photonics nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und der Art der Reklamation verpflichtet, entweder:
• die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen zu ersetzen oder zu reparieren oder;

• einen Preisnachlass zu gewähren.

7. Das Reklamationsrecht erlischt, wenn sich der gelieferte Artikel nicht mehr im gleichen Zustand befindet wie bei Lieferung.

8. Reklamationen bezüglich Rechnungen müssen innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden.

Artikel 11 – Haftung
1. Kommt eine der Parteien einer oder mehreren ihrer vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so hat die andere Partei ihr den Verzug zu setzen, es sei denn, die Erfüllung der betreffenden Verpflichtung(en) ist bereits dauerhaft unmöglich; in diesem Fall gerät die fahrlässige Partei sofort in Verzug. Die Mahnung
ergeht schriftlich, wobei der säumigen Partei eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen eingeräumt wird. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist.
Die Haftung von Physix Photonics gegenüber dem Kunden für unmittelbare Schäden im Falle der Nichterfüllung, verspäteten oder mangelhaften Erfüllung ist
auf den Nettorechnungswert der betreffenden Waren oder Dienstleistungen, jedoch maximal auf 50.000 €, begrenzt.

2. Die in Absatz 1 genannte Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn Physix Photonics vom Kunden aus einem anderen Grund als dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag haftbar gemacht wird.

3. Unter unmittelbaren Schäden sind ausschließlich zu verstehen:
a. die angemessenen Kosten, die einer Partei entstehen, damit die andere Partei den Vertrag erfüllen kann. Diese Kosten werden jedoch nicht ersetzt, wenn die andere Partei den Vertrag gekündigt hat;
b. die angemessenen Kosten, die zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens entstehen, soweit sich die Feststellung auf unmittelbare Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht. Physix Photonics übernimmt angemessene Kosten, die zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden anfallen, sofern die geschädigte Partei nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben.

4. Physix Photonics haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, Schäden aufgrund von Betriebsstillstand, Rückrufkosten und alle Schäden, die nicht unter den direkten Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen.

5. Physix Photonics haftet nicht für die vom Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag bereitgestellten Materialien. Der Kunde ist verpflichtet, eine angemessene Versicherung für diese Materialien abzuschließen.

6. Ungeachtet des Vorstehenden haftet Physix Photonics nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, schuldhaftes Handeln oder unsachgemäße Verwendung der gelieferten Ware durch den Kunden zurückzuführen ist.

7. Physix Photonics liefert nach Zeichnung. Physix Photonics ist nicht für die Funktionsfähigkeit von Komponenten und/oder optischen Systemen verantwortlich.

Artikel 12 – Haftungsfreistellung
1. Der Kunde stellt Physix Photonics im gesetzlich zulässigen Umfang von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, die aus der Durchführung dieses Vertrags entsteht und/oder damit in Zusammenhang steht, unabhängig davon, ob der Schaden durch Physix Photonics oder deren Hilfskräfte, Hilfskräfte oder gelieferte Waren oder Dienstleistungen verursacht wurde. Darüber hinaus stellt der Kunde Physix Photonics im gesetzlich zulässigen Umfang von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum dieser Dritten frei.

2. Der Kunde hat eine angemessene Versicherung gegen die vorgenannten Risiken abzuschließen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm zustehenden Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu begrenzen.

Artikel 13 – Höhere Gewalt und unvorhergesehene Umstände
1. Verzögert sich die Leistungserbringung seitens Physix Photonics oder der Kauf durch den Kunden aufgrund höherer Gewalt um mehr als einen Monat, ist jede Partei berechtigt,
den Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufzulösen, wobei weitere Rechte ausgeschlossen sind. Bereits geleistete Zahlungen oder erbrachte Leistungen werden dann anteilig zwischen den Parteien verrechnet.

2. Höhere Gewalt seitens Physix Photonics bedeutet in jedem Fall:

• den Umstand, dass Physix Photonics eine für die zu erbringende Leistung wesentliche Dienstleistung (einschließlich einer Leistung des Kunden) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erhält;

• Streiks;

• Verkehrsstörungen;

• staatliche Maßnahmen, die Physix Photonics an der rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern;

• Aufruhr, Rebellion, Krieg;

• extreme Wetterbedingungen;

• Feuer;

• Import-, Export- und/oder Transitverbote;
3. Im Falle unvorhergesehener Umstände, die es dem Kunden unmöglich machen, dass Physix Photonics seine Verpflichtungen zu Recht und nach Treu und Glauben erfüllt, kann das Gericht auf Antrag einer der Parteien den Vertrag ganz oder teilweise auflösen.

Artikel 14 – Zurückbehaltungsrecht
Physix Photonics ist berechtigt, alle in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände des Kunden bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden gegenüber Physix Photonics zurückzubehalten, sofern die Gegenstände in direktem oder hinreichendem Zusammenhang mit diesen stehen. Sollten die unter dieses Zurückbehaltungsrecht fallenden Gegenstände außer Kontrolle geraten, ist Physix Photonics berechtigt, diese wie deren Eigentümer zurückzufordern.

Artikel 15 – Auflösung
1. In den nachstehend beschriebenen Fällen und im nachstehend genannten Umfang ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise ohne weitere Mahnung und gerichtliche Intervention zu kündigen:
• wenn die andere Partei einen Zahlungsstopp beantragt oder erhalten hat oder für zahlungsunfähig erklärt wurde;

• wenn das Unternehmen der anderen Partei freiwillig oder unfreiwillig liquidiert wird;

• wenn das Unternehmen der anderen Partei fusioniert oder übernommen wird;

• wenn ein wesentlicher Teil des Vermögens der anderen Partei gepfändet wird;

• wenn sonstige Umstände eintreten, unter denen die Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist.

2. Jede Partei ist zur Auflösung des Vertrags berechtigt, wenn die andere Partei nach ordnungsgemäßer und möglichst detaillierter schriftlicher Mahnung mit einem Vorschlag zur Einräumung einer angemessenen Frist zur Behebung des Mangels wesentliche Pflichten aus dem Vertrag nachweislich nicht erfüllt und dieser Mangel die Auflösung rechtfertigt.

3. Bei Auflösung des Vertrags werden die Ansprüche von Physix Photonics gegenüber dem Kunden sofort fällig. Setzt Physix Photonics die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus, behält sie ihre Rechte aus Gesetz und Vertrag.

4. Physix Photonics behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.

Artikel 16 – Gewerbliche Schutzrechte und geistiges Eigentum
1. Physix Photonics gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Waren keine niederländischen Patentrechte, Designrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte oder geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen. 2. Sollte Physix Photonics dennoch feststellen müssen oder ein niederländisches Gericht in einem rechtskräftigen Urteil feststellen, dass ein von Physix Photonics gelieferter Gegenstand die Rechte Dritter verletzt, kann Physix Photonics nach Rücksprache mit dem Kunden den betreffenden Gegenstand durch einen Gegenstand ersetzen, der die betreffenden Rechte nicht verletzt, oder eine Lizenzgebühr in diesem Fall erheben oder den betreffenden Gegenstand gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich der üblichen Wertminderung zurücknehmen, ohne zu weiterer Entschädigung verpflichtet zu sein.

3. Der Kunde verliert jedoch den Anspruch auf die in Absatz 2 genannten Leistungen, wenn er Physix Photonics nicht rechtzeitig und vollständig über die oben genannten Ansprüche Dritter informiert hat und Physix Photonics deshalb seine Rechte in dieser Angelegenheit nicht ordnungsgemäß verteidigen konnte.

Artikel 17 – Übertragung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von Physix Photonics an Dritte zu übertragen.

Artikel 18 – Datenschutz
1. Physix Photonics behandelt alle personenbezogenen Daten, die dem Kunden übermittelt werden, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Datenschutzgesetz.

2. Alle vom Kunden bereitgestellten Daten werden von Physix Photonics nur verwendet, soweit dies für den Abschluss und die Erfüllung dieses Vertrags (einschließlich der übrigen Bestimmungen, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sowie für den Betrieb von Physix Photonics erforderlich ist. Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist.

Artikel 19 – Änderungen/Ergänzungen

1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurden.

2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

3. Die Parteien werden sich über die unwirksamen Bestimmungen abstimmen, um eine wirksame Ersatzregelung zu treffen, sodass der Umfang der Vereinbarung erhalten bleibt.

Artikel 20 – Widerrufsrecht
1. Mit Abschluss einer Bestellung kommt ein Vertrag mit Zahlungsverpflichtung zustande. Gemäß der neuen europäischen Gesetzgebung kann der Kunde diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dies wird als Widerrufsrecht bezeichnet. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde die Bestellung erhält, oder (bei Teillieferungen) mit dem Tag, an dem das letzte Produkt der Bestellung geliefert wurde.

2. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Physix Photonics innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist über seinen Widerruf des Vertrags informieren. Gemäß der gleichen europäischen Gesetzgebung gilt Folgendes:
3. Storniert der Kunde unmittelbar nach der Bestellung, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
4. Physix Photonics kann dem Kunden Schäden oder unbezahlte Versandkosten in Rechnung stellen. Bei unnötigen Schäden am Produkt berechnet Physix Photonics die Wertminderung.

Artikel 21 – Streitigkeiten und anwendbares Recht
Anwendbares Recht – Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden vom Bezirksgericht Arnheim nach einem Verfahren in englischer Sprache vor der Kammer für Internationale Handelssachen (im Folgenden „Niederländisches Handelsgericht“ oder „Bezirksgericht NCC“) entschieden. Die Zuständigkeit anderer Gerichte ist ausgeschlossen. Klagen auf einstweilige Maßnahmen, einschließlich Schutzmaßnahmen, die nach niederländischem Recht möglich sind, können beim Gericht für summarische Verfahren (CSP) der NCC in englischer Sprache erhoben werden. Gegen Urteile der NCC oder CSP können Rechtsmittel eingelegt werden, die an die Kammer für internationale Handelssachen des Amsterdamer Berufungsgerichts gerichtet werden.

(Niederländisches Handelsberufungsgericht oder „NCCA“).

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